In der geänderten Hausordnung der Gedenkstätte Buchenwald heißt es seit Neustem:
„Nicht gestattet sind:[…]– das Anbringen und Mitführen von Plakaten, Fahnen und Transparenten (ausgenommen sind Traditionsfahnen der Überlebendenverbände);– die Ausgabe von Druckerzeugnissen aller Art;“
Die vollständige Hausordnung als Download: Hier klicken!
Der Geschäftsführende Vorstand des Thüringer Verbandes der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten e.V. (TVVdN/BdA) begrüßt …