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Stellungnahme zur geänderten Hausordnung der Gedenkstätte Buchenwald

27. April 2023

In der geänderten Hausordnung der Gedenkstätte Buchenwald heißt es seit Neustem:

„Nicht gestattet sind:[…]– das Anbringen und Mitführen von Plakaten, Fahnen und Transparenten (ausgenommen sind Traditionsfahnen der Überlebendenverbände);– die Ausgabe von Druckerzeugnissen aller Art;“
Die vollständige Hausordnung als Download: Hier klicken!

Der Geschäftsführende Vorstand des Thüringer Verbandes der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten e.V. (TVVdN/BdA) begrüßt …

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